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Rahmenbedingungen

Altersgruppen

Ich arbeite mit erwachsenen und älteren Menschen.

Dauer

Eine klinisch-psychologische Gesprächseinheit (Klinisch-psychologische Diagnostik, Beratung oder Behandlung) dauert 50 Minuten.

Wie viele Einheiten benötigt werden hängt u.a. von der individuellen Thematik, den persönlichen Zielsetzungen und dem Schweregrad der Belastung ab.

Kostenzuschüsse

Sollten Sie eine private Krankenversicherung haben, kann es sein, dass diese Kosten übernimmt- informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer Versicherung.

Durch die österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) ist seit 01.01.2024 für die Klinisch-psychologische Behandlung unter gegebenen Voraussetzungen ein Kostenzuschuss möglich. Erforderlich hierfür ist es, dass Sie an einer psychische Befindensstörung leiden, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne darstellt (d.h. es muss meinerseits auch eine entsprechende Diagnose vergeben werden). Zudem wird seitens der Sozialversicherungsträger der Nachweis einer ärztlichen Untersuchung, der Sie sich spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlungseinheit unterzogen haben, verlangt.

Kostenzuschüsse (für eine Einheit von 50 Min. Dauer):

ÖGK: 33,70 Euro

SVS: 45,00 Euro

BVAEB: 46,60 Euro

Achtung: Kostenzuschüsse nach der 10. klinisch-psychologischen Behandlungseinheit erfordern darüber hinaus eine gesonderte Bewilligung seitens der Sozialversicherungsträger!

Verschwiegenheit

Verschwiegenheit ist für mich selbstverständlich. Zusätzlich unterliege ich als Klinischer Psychologe nach §37 Psychologengesetz einer strengen, gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht. 

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